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Flächenertrag

Freifläche

Agrarförderung und Solarpark: Was passiert mit den GAP-Direktzahlungen?

Direktzahlungen und Solarpark: Warum PV-Freiflächen meist nicht mehr beihilfefähig sind, was für Agri-PV gilt und wie Sie Verluste über die Pacht ausgleichen.

von Lukas Müller3 Min. LesezeitStand: 17. September 2026

Für viele Landwirte sind die Direktzahlungen aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ein fester Bestandteil der Kalkulation. Wer eine Fläche an einen Solarparkbetreiber verpachtet, sollte deshalb früh wissen, was mit dieser Förderung passiert. Die kurze Antwort: Für klassische Solarparks entfällt sie in der Regel, bei Agri-PV nicht unbedingt.

Klassische Freiflächen-PV: in der Regel nicht beihilfefähig

Direktzahlungen gibt es für landwirtschaftlich genutzte Flächen. Wird eine Fläche mit einem klassischen Solarpark bebaut, dient sie in erster Linie der Stromerzeugung. Solche Flächen sind deshalb in der Regel nicht mehr beihilfefähig – und zwar für die gesamte Laufzeit der Anlage.

Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn zwischen den Modulreihen Schafe weiden oder die Fläche gemäht wird. Eine Beweidung ist für die Grünpflege sinnvoll und kann zusätzliches Einkommen bringen, macht aus dem Solarpark aber keine förderfähige Agrarfläche.

Agri-PV: Förderung kann erhalten bleiben

Anders sieht es bei Agri-PV aus. Hier steht die landwirtschaftliche Nutzung weiter im Vordergrund, die Module werden hoch aufgeständert oder vertikal in Reihen aufgestellt. Erfüllt die Anlage die Anforderungen der DIN SPEC 91434, kann die Fläche beihilfefähig bleiben.

Allerdings wird die Fläche nicht vollständig angerechnet: Für den Teil, der durch Aufständerung und Unterkonstruktion nicht mehr bewirtschaftet werden kann, gibt es einen Abzug. Außerdem muss die landwirtschaftliche Nutzung tatsächlich stattfinden – eine Agri-PV-Anlage auf dem Papier reicht nicht.

Details regelt die GAP-Direktzahlungen-Verordnung; Ihre Landwirtschaftsbehörde gibt verbindlich Auskunft. Dieser Artikel ersetzt keine Förder- oder Rechtsberatung.

Bestehende Verpflichtungen prüfen

Neben den jährlichen Direktzahlungen haben viele Betriebe mehrjährige Verpflichtungen abgeschlossen. Wird eine Fläche vor Ablauf aus der Bewirtschaftung genommen, kann das Folgen haben – bis hin zu Rückforderungen bereits erhaltener Zahlungen. Prüfen Sie deshalb vor Vertragsabschluss:

  • Laufende Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) und deren Restlaufzeit
  • Vertragsnaturschutz oder Ökolandbau-Förderung auf der betroffenen Fläche
  • Ob die Fläche als Dauergrünland eingestuft ist und welche Vorgaben daran geknüpft sind
  • Investitionsförderungen mit Zweckbindung, die sich auf die Fläche beziehen

Oft lässt sich der Zeitpunkt gut abstimmen: Zwischen Vertragsunterschrift und Baubeginn vergehen meist ein bis zwei Jahre. In dieser Zeit wird die Fläche in der Regel weiter bewirtschaftet und kann auch weiter gefördert werden. Wichtig ist, dass Sie die Änderung rechtzeitig in Ihrem Antrag berücksichtigen.

Wer beantragt die Förderung, wenn die Fläche verpachtet ist?

Direktzahlungen erhält grundsätzlich derjenige, der die Fläche tatsächlich bewirtschaftet – also bei verpachteten Flächen meist der Pächter, nicht der Eigentümer. Für Eigentümer, die ihre Fläche heute an einen Landwirt verpachtet haben, bedeutet das: Der Wegfall der Förderung trifft zunächst den Pächter. Sprechen Sie ihn deshalb früh an. Häufig lässt sich eine Lösung finden, etwa eine Übergangsfrist bis zum Baubeginn oder eine Einbindung in Grünpflege und Beweidung.

Bei Agri-PV ist die Frage besonders wichtig: Hier muss vertraglich klar sein, wer die Fläche unter oder zwischen den Modulen bewirtschaftet, wer den Antrag stellt und wer sich um die Einhaltung der Auflagen kümmert.

Den Wegfall über die Pacht ausgleichen

Wegfallende Direktzahlungen sind kein Grund, auf einen Solarpark zu verzichten – sie sollten aber in Ihre Rechnung einfließen. Vergleichen Sie nicht die Solarpacht mit der bisherigen Landpacht, sondern mit dem, was Ihnen die Fläche heute insgesamt bringt: Deckungsbeitrag oder Landpacht plus Förderung.

Die übliche Solarpacht von etwa 3.000 bis 5.500 € pro Hektar im Jahr liegt in vielen Regionen deutlich über diesem Wert. Bei Agri-PV fällt die Pacht meist niedriger aus, dafür bleiben Bewirtschaftung und ein Teil der Förderung erhalten. Welche Variante sich für Ihren Betrieb mehr lohnt, hängt von Ihren Flächen und Ihrer Betriebsausrichtung ab.

Checkliste für Landwirte

  • Bei der Landwirtschaftsbehörde nachfragen, wie die geplante Anlage förderrechtlich eingestuft wird
  • Laufende mehrjährige Verpflichtungen und deren Enddatum notieren
  • Den Zeitpunkt des Baubeginns mit dem Antragsjahr abstimmen
  • Einnahmen heute und mit Solarpark nebeneinanderstellen
  • Bei Agri-PV klären, wer die Fläche bewirtschaftet und wer die Förderung beantragt

Wenn Sie unsicher sind, ob für Ihre Fläche eher ein klassischer Solarpark oder Agri-PV infrage kommt, prüfen wir das kostenlos und zeigen Ihnen, welche Angebote realistisch sind.

Lukas Müller

Geschrieben von

Lukas Müller

Leiter Akquise bei Flächenertrag

Ihr Ansprechpartner für Flächen, Prüfung und Vertragsverhandlung.

Fachlich geprüft von Lennart Laabs (Leiter Projektentwicklung) · Stand 17. September 2026. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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