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Flächenertrag

Batteriespeicher

Grundstück für einen Batteriespeicher verpachten: Was Eigentümer wissen sollten

Warum Großbatteriespeicher gerade überall entstehen, welche Grundstücke gesucht werden und wie Pacht und Ablauf aussehen.

von Lennart Laabs2 Min. LesezeitStand: 17. September 2026

Je mehr Solar- und Windstrom ins Netz fließt, desto wichtiger werden Speicher, die Überschüsse aufnehmen und bei Bedarf wieder abgeben. Deshalb suchen Entwickler bundesweit Standorte für Großbatteriespeicher – und die Anforderungen an ein Grundstück sind ganz andere als bei Solarparks.

Welche Grundstücke gesucht werden

  • Nähe zu einem Umspannwerk, idealerweise unter zwei Kilometern
  • Größe ab etwa 0,5 Hektar, häufig ein bis zwei Hektar
  • Ebenes Gelände mit tragfähigem Untergrund
  • Zufahrt, die Schwerlasttransporter aushält
  • Ausreichender Abstand zu Wohnhäusern

Die Größe ist also zweitrangig. Ein kleines Grundstück direkt am Umspannwerk kann wertvoller sein als 20 Hektar Acker weit draußen.

Wie viel Pacht ist drin?

Weil freie Anschlusskapazität knapp ist, zahlen Speicherentwickler für gut gelegene Grundstücke deutlich mehr pro Hektar als für Solarparks. Eine pauschale Zahl ist aber unseriös: Entscheidend ist, wie viel Leistung am Umspannwerk angeschlossen werden kann. Nach einer Standortprüfung lässt sich die Spanne konkret eingrenzen.

Ablauf und Zeitrahmen

Der längste Schritt ist das Netzanschlussverfahren. Netzbetreiber erhalten derzeit sehr viele Anfragen, bis zur verbindlichen Zusage können ein bis drei Jahre vergehen. Für diese Phase vereinbaren Entwickler üblicherweise ein Reservierungsentgelt, damit Sie nicht leer ausgehen, während Ihr Grundstück gebunden ist.

Achten Sie im Vertrag auf eine feste Frist: Kommt bis zu einem bestimmten Datum keine Netzzusage, sollte die Bindung enden.

Sicherheit

Moderne Batteriespeicher unterliegen strengen Brandschutzauflagen. Im Genehmigungsverfahren werden Abstände, Löschkonzepte und die Abstimmung mit der Feuerwehr geprüft. Wie bei Solarparks sollte der Rückbau nach Laufzeitende über eine Bürgschaft abgesichert sein.

Lennart Laabs

Geschrieben von

Lennart Laabs

Leiter Projektentwicklung bei Flächenertrag

Planungsrecht, Netzanschluss und Entwicklung bis zur Baureife.

Fachlich geprüft von Michael Dördrechter (Geschäftsentwicklung) · Stand 17. September 2026. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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Lukas Müller

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